Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Vermietung von Ferienwohnungen „Ferienhaus Lychen“

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur Vermietung von Ferienwohnungen des “Ferienhaus Lychen” sowie für sämtliche weitere angebotenen Leistungen. Die AGB-s sind Bestandteil eines jeden Vermietungsvertrages und gelten bei der Buchung als anerkannt.

2. Vertragsabschluss
Der Beherbergungsvertrag kommt durch den Antrag des Gastes und die schriftliche Bestätigung (per Fax, e-Mail, Brief) zustande. Ein Vertrag kann auch kurzfristig durch mündliche oder telefonische Bestellung für das aktuelle Datum zustande kommen und ist ebenso für beide Seiten bindend. Vertragspartner sind das “Ferienhaus Lychen” und der buchende Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

3. Leistungen, Preise, Zahlung
Das “Ferienhaus Lychen” ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an das “Ferienhaus Lychen” zu zahlen. Die Preise gelten zu Vertragsabschluss, auch wenn Vertragserfüllung wesentlich später (z.B. im Folgejahr) ist. Evtl. Preiserhöhung hat keinen Einfluss bei gebuchten Leistungen. Es darf maximal ein Jahr vorgebucht werden. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Der gesamte Rechnungsbetrag ist als Vorauszahlung unbar durch Überweisung zu tätigen. Dabei ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des gesamten Rechnungsbetrags innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung zu leisten. Der Restbetrag muss bis spätestens 4 Wochen vor dem Anreisetag überwiesen worden sein. Eine Überweisung des Zimmerpreises in bar ist nur in Absprache möglich. Eine Buchung gilt als abgeschlossen wenn der Zahlbetrag vollständig überwiesen ist. Das Vertragsverhältnis wird durch die Buchungsbestätigung nachgewiesen. Diese ist zur Vermeidung von Missverständnissen den Objektbetreibern beim Schlüsselempfang vorzuweisen. Die Kurtaxe wird am Ende des Aufenthaltes an das Betreiberpersonal in bar gezahlt.

4. Storno- und Rücktrittsbedingungen
Im Falle des Rücktritts/Stornierung des Gastes von der Buchung hat das “Ferienhaus Lychen” Anspruch auf angemessene Entschädigung. Eine Stornierung durch den Gast hat grundsätzlich schriftlich (per e-Mail) zu erfolgen. Folgende Stornogebühren sind 7 Werktage nach Zugang der schriftlichen Stornierung beim Vermieter fällig:
- bis 3 Monate vor dem Anreisetag – frei
- bis 2 Monate vor dem Anreisetag – 30%
- bis 4 Wochen vor dem Anreisetag – 60%
- bis zum Anreisetag – 80%
des gesamten Rechnungsbetrages.
Die Restdifferenz zur Anzahlung wird unbar auf das schriftlich bekannt gegebene Bankkonto des Gastes überwiesen.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfiehlt die Vermietung den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

5. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Kunden am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sollte das Zimmer/die Gästewohnungen bereits bezugsfertig sein, kann schon früher bezogen werden. Am vereinbarten Abreisetag sind die Wohnungen spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

6. Haftung
Der Gast haftet gegenüber dem „Ferienhaus Lychen“ für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Vermietung auftreten, wird sich die Vermietung auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft die Anzeige eines Mangels, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts im Nachhinein nicht ein. Soweit der Gast sein Eigentum wie Auto, Kinderwagen, Wertgegenstände auf dem Grundstück des „Ferienhaus Lychen“ abstellt, verwahrt oder betreibt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter Vermögenswerte haftet das „Ferienhaus Lychen“ nicht.

7. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Beherbergung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergung von Gästen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlich Bestimmungen.

Beiderseitiger vertraglicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lychen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.